Durch die neuen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes vom 22. April und die seit über drei Tagen über 100 liegende Siebentageinzidenz ist eine weitere Öffnung auch für diesen beschränkten Nutzerkreis nicht möglich. Die Dauer der Schließung hänge von der weiteren Entwicklung der Infektionszahlen ab, so die Städtischen Werke, die die Bäder im Auftrag der Stadt betreiben.