Auebad und Hallenbad Süd: Einschränkungen ab Freitag

Besucherzahlen begrenzt

Kassel, 12. März 2020. Nach einer Verfügung der Stadt Kassel gelten im Auebad und im Hallenbad Süd ab Freitag, 13. März 2020, Einschränkungen. Grund ist die weitere Ausbreitung des neuartigen Coronavirus. Die Besucherzahlen sind auf ein Drittel der maximal zulässigen Personenzahl beschränkt. Mehr als 260 Badbesucher dürfen sich ab Freitag nicht zeitgleich im Auebad aufhalten, für das Hallenbad Süd gilt eine Grenze von 100 Badbesuchern. Außerdem müssen alle Badegäste ihren Namen, ihre Adresse und Telefonnummer, die E-Mail-Adresse sowie ihr Alter angeben. Die Sauna im Auebad ist ab Freitag komplett geschlossen. Diese Einschränkungen gelten nach jetzigem Stand bis zum 30. April 2020.

Die Städtischen Werke, die die Bäder betreiben, betonten, dass die Gesundheit der Besucher an erster Stelle stehe. Gefahren müssten durch ein umsichtiges und angemessenes Vorgehen so weit wie möglich ausgeschlossen werden. Ob weitere Einschränkungen im Bäderbetrieb folgen würden, hänge von der weiteren Entwicklung und Ausbreitung des Coronavirus ab. Die Städtischen Werke bitten ihre Badbesucher um Verständnis.